Anmeldungen über dieses Formular müssen zumindest 2 Werktage vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden, da die Meldung durch uns einen Werktag vor Arbeitsbeginn abgeschlossen werden muss. Wir unterstützen Sie gerne telefonisch beim Ausfüllen des Formulars!
Ob die Meldung via Portal erfolgreich an uns versendet wurde, erfahren Sie automatisch per Mail.
Sollten Sie dennoch bis um 15:00 Uhr des Tages vor Arbeitsantritt keine Anmeldebestätigung von uns erhalten haben, bitten wir um einen Anruf in der Kanzlei, da der Fehlerteufel nie schläft.
Sollten Sie die Frist zur Anmeldung versäumt haben, können Sie vor Arbeitsantritt Ihres Dienstnehmers selbständig eine vorläufige Direktanmeldung durchführen. http://www.treuhand-union.com/de/standorte/direktanmeldung.html?id=16
Bei einer Direktanmeldung benötigen wir unmittelbar eine Kopie der durchgeführten Anmeldung, sowie anschließend das vollständig ausgefüllte TU-Anmeldeformular, damit rechtzeitig die Adressmeldung durchgeführt werden kann.